Nationale/r Kampfrichter/in
Die Kampfrichter-Kandidaten SFV werden von ihren Vereinen oder einer kompetenten Person ausgebildet.
Die Dokumentation zur Vorbereitung der mündlichen sowie der schriftlichen Prüfung befindet sich auf der Website von Swiss Fencing, unter «Schiedsrichter».
Die Vereine geben ihre Kandidaten mit Namen per E-Mail an: janinelamon@hotmail.com bekannt.
Nach Absolvierung des Ausbildungskurses erhält der Kandidat einen Ausweis «Kampfrichter SFV-Ka» und wird in der offiziellen Auflistung der Kampfrichter aufgeführt.
Diese Karte erlaubt dem Kandidaten, sein Wissen und Können durch Kampfrichtern an mindestens 9 Turnieren des CNJ und CNS unter Beweis zu stellen.
Nachdem die Kandidaten 9 Turniere als Schiedsrichter gewertet haben, können sie die Prüfung «Nationaler Schiedsrichter SFV» absolvieren.
Die Schiedsrichterkandidaten, die im Besitz einer Karte «Schiedsrichter SFV-Ka» sind, werden mit einer Tagespauschale von CHF 30.- durch den jeweiligen Turnierorganisator entschädigt.
Das Mindestalter für die Beantragung einer Karte «Schiedsrichter SFV in Ausbildung» ist 14 Jahre; die Prüfung kann jedoch erst bei Erreichen des 16. Lebensjahrs absolviert werden.
Ein Schiedsrichter in Ausbildung darf in keinem Fall eine Kategorie werten, die höher ist als seine eigene.
Auch der Nachwuchs kennt die Regeln. (Foto: Claudia Fahlbusch)
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Kampfrichterausbildung und nationale Prüfung
Inhalte der theoretischen Schiedsrichterprüfung